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Außenbereich nach § 35 BauGB · Fuldatal

Außenbereich nach § 35 BauGB in Fuldatal — was das für den Bodenwert bedeutet

§ 35 BauGB

Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben regelmäßig zulässig — Land- und Forstwirtschaft, Energieerzeugung aus Wind, Wasser oder Biomasse, ortsgebundene Betriebe. Alles andere ist ein sonstiges Vorhaben und scheitert in aller Regel an entgegenstehenden öffentlichen Belangen. Für den Wert heißt das: Der Bodenrichtwert einer benachbarten Bauzone ist hier keine Bezugsgröße.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 34233 Fuldatal

Wirkung auf den Bodenwert

  • Ohne Privilegierung ist der Wert der einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche
  • Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB hebt den Wert deutlich an
  • Bestandsschutz für vorhandene Gebäude wirkt eigenständig auf den Wert

Was wir in Fuldatal dafür beiziehen

  • Darstellung im Flächennutzungsplan
  • Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB im Einzelfall
  • Bestandsschutz und bereits erteilte Genehmigungen

Bodenrichtwert für Fuldatal — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark außenbereich nach § 35 baugb bei Ihrem Flurstück in Fuldatal durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

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Häufige Fragen

Mindert außenbereich nach § 35 baugb den Bodenrichtwert in Fuldatal automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Fuldatal?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen laufen die Werte über BORIS Hessen. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist § 35 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Fuldatal?
Für dieses Merkmal konkret: Darstellung im Flächennutzungsplan; Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB im Einzelfall; Bestandsschutz und bereits erteilte Genehmigungen. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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