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Außenbereich nach § 35 BauGB · Neustadt an der Orla

Außenbereich nach § 35 BauGB in Neustadt an der Orla — was das für den Bodenwert bedeutet

§ 35 BauGB

Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben regelmäßig zulässig — Land- und Forstwirtschaft, Energieerzeugung aus Wind, Wasser oder Biomasse, ortsgebundene Betriebe. Alles andere ist ein sonstiges Vorhaben und scheitert in aller Regel an entgegenstehenden öffentlichen Belangen. Für den Wert heißt das: Der Bodenrichtwert einer benachbarten Bauzone ist hier keine Bezugsgröße.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 07806 Neustadt an der Orla

Wirkung auf den Bodenwert

  • Ohne Privilegierung ist der Wert der einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche
  • Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB hebt den Wert deutlich an
  • Bestandsschutz für vorhandene Gebäude wirkt eigenständig auf den Wert

Was wir in Neustadt an der Orla dafür beiziehen

  • Darstellung im Flächennutzungsplan
  • Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB im Einzelfall
  • Bestandsschutz und bereits erteilte Genehmigungen

Bodenrichtwert für Neustadt an der Orla — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark außenbereich nach § 35 baugb bei Ihrem Flurstück in Neustadt an der Orla durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

Geoportal Thüringen öffnen

Häufige Fragen

Mindert außenbereich nach § 35 baugb den Bodenrichtwert in Neustadt an der Orla automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Neustadt an der Orla?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen laufen die Werte über Geoportal Thüringen. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist § 35 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Neustadt an der Orla?
Für dieses Merkmal konkret: Darstellung im Flächennutzungsplan; Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB im Einzelfall; Bestandsschutz und bereits erteilte Genehmigungen. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

Leistungen in Neustadt an der Orla

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