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Altlasten- und Kampfmittelverdacht · Weil der Stadt

Altlasten- und Kampfmittelverdacht in Weil der Stadt — was das für den Bodenwert bedeutet

§ 2 BBodSchG, Landesbodenschutzgesetze

Steht eine Fläche im Altlastenkataster oder liegt sie in einem Kampfmittelverdachtsgebiet, wirkt das auf den Wert, noch bevor irgendetwas gefunden wurde: Käufer preisen das Risiko ein, Banken beleihen zurückhaltender, und vor dem ersten Spatenstich stehen Untersuchung und gegebenenfalls Sanierung. Die Zustandsstörerhaftung trifft dabei den Eigentümer, nicht den Verursacher von damals.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 71263 Weil der Stadt

Wirkung auf den Bodenwert

  • Untersuchungs- und Sanierungskosten mindern den Bodenwert unmittelbar
  • Das verbleibende Restrisiko wirkt auch nach erfolgter Sanierung nach
  • Die Beleihbarkeit sinkt, was den Käuferkreis verkleinert

Was wir in Weil der Stadt dafür beiziehen

  • Auszug aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster
  • Kampfmittelvorerkundung des Landes
  • Historische Nutzung aus Adressbüchern und alten Luftbildern

Bodenrichtwert für Weil der Stadt — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark altlasten- und kampfmittelverdacht bei Ihrem Flurstück in Weil der Stadt durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

BORIS-BW öffnen

Häufige Fragen

Mindert altlasten- und kampfmittelverdacht den Bodenrichtwert in Weil der Stadt automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Weil der Stadt?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Werte über BORIS-BW. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist § 2 BBodSchG, Landesbodenschutzgesetze.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Weil der Stadt?
Für dieses Merkmal konkret: Auszug aus dem Altlasten- und Bodenschutzkataster; Kampfmittelvorerkundung des Landes; Historische Nutzung aus Adressbüchern und alten Luftbildern. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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