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Steuerberatung · Gundelfingen an der Donau

Bodenwert ermitteln lassen in Gundelfingen an der Donau — für Steuerberatung

Zwei Hebel für Mandanten hängen unmittelbar am Bodenwert: der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG und die Aufteilung des Kaufpreises in Grund und Gebäude, an der die AfA-Bemessungsgrundlage hängt. Für beides verlangt die Finanzverwaltung eine belegte Herleitung, keine BORIS-Auskunft.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 89423 Gundelfingen an der Donau

Was steuerberatung in Gundelfingen an der Donau konkret brauchen

Bodenrichtwert für Gundelfingen an der Donau — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

Gutachterausschüsse Bayern öffnen

Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Gundelfingen an der Donau?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Werte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Gundelfingen an der Donau oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Gundelfingen an der Donau?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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