In Erb-, Familien- und Zivilsachen entscheidet nicht die Zahl, sondern ihre Herleitung. Ein Bodenwertgutachten für das Mandat muss offenlegen, welche Bodenrichtwertzone herangezogen wurde, mit welchen Umrechnungskoeffizienten sie an die konkrete Parzelle angepasst wurde und warum — und der Gegenseite standhalten.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.
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