Übertragung gegen Nießbrauch, vorweggenommene Erbfolge, Auseinandersetzung einer Gemeinschaft — überall dort steht im Entwurf ein Wert, den später jemand prüft. Ein neutral ermittelter Bodenwert zum Beurkundungsstichtag nimmt der Beteiligtenschätzung die Angriffsfläche.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hamburg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.
Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.
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