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Gerichte und Behörden · Benningen am Neckar

Bodenwert ermitteln lassen in Benningen am Neckar — für Gerichte und Behörden

Für die Beweisaufnahme, für Zwangsversteigerungen nach § 74a ZVG und für die Enteignungsentschädigung wird ein Gutachten verlangt, das die Bestellung des Sachverständigen ausweist und die Methodik der ImmoWertV lückenlos abbildet. Der Auftrag kommt vom Gericht, nicht von einer Partei.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 71726 Benningen am Neckar

Was gerichte und behörden in Benningen am Neckar konkret brauchen

Bodenrichtwert für Benningen am Neckar — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

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Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Benningen am Neckar?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Werte über BORIS-BW veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Benningen am Neckar oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Benningen am Neckar?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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