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Banken und Finanzierer · Mettlach

Bodenwert ermitteln lassen in Mettlach — für Banken und Finanzierer

Der Beleihungswert wird vorsichtiger ermittelt als der Verkehrswert und ist gesondert zu begründen; beim unbebauten Grundstück ist der Boden die gesamte Sicherheit. Jenseits der Kleindarlehensgrenze nach § 24 BelWertV ist die Wertermittlung Pflicht, nicht Kür.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 66693 Mettlach

Was banken und finanzierer in Mettlach konkret brauchen

Bodenrichtwert für Mettlach — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Saarland werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

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Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Mettlach?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Saarland werden die Werte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Mettlach oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Mettlach?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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