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Banken und Finanzierer · Fargau-Pratjau

Bodenwert ermitteln lassen in Fargau-Pratjau — für Banken und Finanzierer

Der Beleihungswert wird vorsichtiger ermittelt als der Verkehrswert und ist gesondert zu begründen; beim unbebauten Grundstück ist der Boden die gesamte Sicherheit. Jenseits der Kleindarlehensgrenze nach § 24 BelWertV ist die Wertermittlung Pflicht, nicht Kür.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 24256 Fargau-Pratjau

Was banken und finanzierer in Fargau-Pratjau konkret brauchen

Bodenrichtwert für Fargau-Pratjau — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein öffnen

Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Fargau-Pratjau?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Schleswig-Holstein werden die Werte über Gutachterausschüsse Schleswig-Holstein veröffentlicht. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Fargau-Pratjau oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Fargau-Pratjau?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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