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Banken und Finanzierer · Guben

Bodenwert ermitteln lassen in Guben — für Banken und Finanzierer

Der Beleihungswert wird vorsichtiger ermittelt als der Verkehrswert und ist gesondert zu begründen; beim unbebauten Grundstück ist der Boden die gesamte Sicherheit. Jenseits der Kleindarlehensgrenze nach § 24 BelWertV ist die Wertermittlung Pflicht, nicht Kür.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 03172 Guben

Was banken und finanzierer in Guben konkret brauchen

Bodenrichtwert für Guben — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Brandenburg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.

Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist eine Rechengröße und kein Verkehrswert: er beziffert den Boden je Quadratmeter in einer Zone, für ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Ihre Parzelle weicht davon regelmäßig ab — durch Zuschnitt, Tiefe, Erschließungszustand oder eine Belastung im Grundbuch. Diese Abweichung ist das, was eine Wertermittlung leistet.

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Häufige Fragen

Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Guben?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Brandenburg werden die Werte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D. Der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB ist dabei eine Rechengröße für eine Zone, kein Wert für Ihr Grundstück.
Reicht die BORIS-Auskunft für Guben oder braucht es ein Gutachten?
Für eine erste Orientierung reicht die Auskunft. Für Finanzamt, Gericht, Beleihung und jede Auseinandersetzung wird die qualifizierte schriftliche Würdigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt — dort ist die Herleitung der Zahl das Entscheidende, nicht die Zahl.
Was kostet eine Bodenwertermittlung in Guben?
Das Honorar richtet sich nach Aufwand und ermitteltem Wert, in Anlehnung an die HOAI. Ein Kurzgutachten liegt deutlich unter einem Vollgutachten nach § 194 BauGB. Sie erhalten vor der Beauftragung ein Festpreisangebot; erfolgsabhängige Vergütung gibt es bei uns nicht, weil sie die Neutralität beschädigen würde.

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