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Umlegung und Grenzregelung · Arnstadt

Umlegung und Grenzregelung in Arnstadt — was das für den Bodenwert bedeutet

§§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB

In der Umlegung ordnet die Gemeinde die Grundstücke eines Gebiets neu, damit zweckmäßig bebaubare Parzellen entstehen. Die Zuteilung erfolgt nach Wert- oder Flächenmaßstab, Flächen für Erschließung werden vorweg abgezogen, und Unterschiede werden in Geld ausgeglichen. Bis zum Umlegungsbeschluss ist deshalb offen, welches Grundstück am Ende welchen Zuschnitt und welchen Wert hat.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 99310 Arnstadt

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der Flächenabzug für Erschließung verkleinert die zugeteilte Fläche
  • Rohbauland wird durch die Umlegung erst zu erschließungsbeitragsfähigem Bauland
  • Der Umlegungsvorteil unterliegt dem Ausgleich in Geld

Was wir in Arnstadt dafür beiziehen

  • Umlegungsbeschluss und Umlegungsvermerk im Grundbuch
  • Gewählter Verteilungsmaßstab nach § 56 BauGB
  • Bewertung zum Stichtag des Umlegungsbeschlusses

Bodenrichtwert für Arnstadt — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen werden die Bodenrichtwerte über Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark umlegung und grenzregelung bei Ihrem Flurstück in Arnstadt durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

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Häufige Fragen

Mindert umlegung und grenzregelung den Bodenrichtwert in Arnstadt automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Arnstadt?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Thüringen laufen die Werte über Geoportal Thüringen. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist §§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Arnstadt?
Für dieses Merkmal konkret: Umlegungsbeschluss und Umlegungsvermerk im Grundbuch; Gewählter Verteilungsmaßstab nach § 56 BauGB; Bewertung zum Stichtag des Umlegungsbeschlusses. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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