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Umlegung und Grenzregelung · Stimpfach

Umlegung und Grenzregelung in Stimpfach — was das für den Bodenwert bedeutet

§§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB

In der Umlegung ordnet die Gemeinde die Grundstücke eines Gebiets neu, damit zweckmäßig bebaubare Parzellen entstehen. Die Zuteilung erfolgt nach Wert- oder Flächenmaßstab, Flächen für Erschließung werden vorweg abgezogen, und Unterschiede werden in Geld ausgeglichen. Bis zum Umlegungsbeschluss ist deshalb offen, welches Grundstück am Ende welchen Zuschnitt und welchen Wert hat.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 74597 Stimpfach

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der Flächenabzug für Erschließung verkleinert die zugeteilte Fläche
  • Rohbauland wird durch die Umlegung erst zu erschließungsbeitragsfähigem Bauland
  • Der Umlegungsvorteil unterliegt dem Ausgleich in Geld

Was wir in Stimpfach dafür beiziehen

  • Umlegungsbeschluss und Umlegungsvermerk im Grundbuch
  • Gewählter Verteilungsmaßstab nach § 56 BauGB
  • Bewertung zum Stichtag des Umlegungsbeschlusses

Bodenrichtwert für Stimpfach — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg werden die Bodenrichtwerte über BORIS-BW veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark umlegung und grenzregelung bei Ihrem Flurstück in Stimpfach durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

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Häufige Fragen

Mindert umlegung und grenzregelung den Bodenrichtwert in Stimpfach automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Stimpfach?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Baden-Württemberg laufen die Werte über BORIS-BW. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist §§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Stimpfach?
Für dieses Merkmal konkret: Umlegungsbeschluss und Umlegungsvermerk im Grundbuch; Gewählter Verteilungsmaßstab nach § 56 BauGB; Bewertung zum Stichtag des Umlegungsbeschlusses. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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