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Umlegung und Grenzregelung · Simmern/Hunsrück

Umlegung und Grenzregelung in Simmern/Hunsrück — was das für den Bodenwert bedeutet

§§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB

In der Umlegung ordnet die Gemeinde die Grundstücke eines Gebiets neu, damit zweckmäßig bebaubare Parzellen entstehen. Die Zuteilung erfolgt nach Wert- oder Flächenmaßstab, Flächen für Erschließung werden vorweg abgezogen, und Unterschiede werden in Geld ausgeglichen. Bis zum Umlegungsbeschluss ist deshalb offen, welches Grundstück am Ende welchen Zuschnitt und welchen Wert hat.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 55469 Simmern/Hunsrück

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der Flächenabzug für Erschließung verkleinert die zugeteilte Fläche
  • Rohbauland wird durch die Umlegung erst zu erschließungsbeitragsfähigem Bauland
  • Der Umlegungsvorteil unterliegt dem Ausgleich in Geld

Was wir in Simmern/Hunsrück dafür beiziehen

  • Umlegungsbeschluss und Umlegungsvermerk im Grundbuch
  • Gewählter Verteilungsmaßstab nach § 56 BauGB
  • Bewertung zum Stichtag des Umlegungsbeschlusses

Bodenrichtwert für Simmern/Hunsrück — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz werden die Bodenrichtwerte über LVermGeo Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark umlegung und grenzregelung bei Ihrem Flurstück in Simmern/Hunsrück durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

LVermGeo Rheinland-Pfalz öffnen

Häufige Fragen

Mindert umlegung und grenzregelung den Bodenrichtwert in Simmern/Hunsrück automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Simmern/Hunsrück?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Rheinland-Pfalz laufen die Werte über LVermGeo Rheinland-Pfalz. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist §§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Simmern/Hunsrück?
Für dieses Merkmal konkret: Umlegungsbeschluss und Umlegungsvermerk im Grundbuch; Gewählter Verteilungsmaßstab nach § 56 BauGB; Bewertung zum Stichtag des Umlegungsbeschlusses. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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