07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Termin buchen
Umlegung und Grenzregelung · Allstedt

Umlegung und Grenzregelung in Allstedt — was das für den Bodenwert bedeutet

§§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB

In der Umlegung ordnet die Gemeinde die Grundstücke eines Gebiets neu, damit zweckmäßig bebaubare Parzellen entstehen. Die Zuteilung erfolgt nach Wert- oder Flächenmaßstab, Flächen für Erschließung werden vorweg abgezogen, und Unterschiede werden in Geld ausgeglichen. Bis zum Umlegungsbeschluss ist deshalb offen, welches Grundstück am Ende welchen Zuschnitt und welchen Wert hat.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 06542 Allstedt

Wirkung auf den Bodenwert

  • Der Flächenabzug für Erschließung verkleinert die zugeteilte Fläche
  • Rohbauland wird durch die Umlegung erst zu erschließungsbeitragsfähigem Bauland
  • Der Umlegungsvorteil unterliegt dem Ausgleich in Geld

Was wir in Allstedt dafür beiziehen

  • Umlegungsbeschluss und Umlegungsvermerk im Grundbuch
  • Gewählter Verteilungsmaßstab nach § 56 BauGB
  • Bewertung zum Stichtag des Umlegungsbeschlusses

Bodenrichtwert für Allstedt — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen-Anhalt werden die Bodenrichtwerte über BORIS-D veröffentlicht — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, die Werte laufen über das bundesweite BORIS-D.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark umlegung und grenzregelung bei Ihrem Flurstück in Allstedt durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

BORIS-D öffnen

Häufige Fragen

Mindert umlegung und grenzregelung den Bodenrichtwert in Allstedt automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Allstedt?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Sachsen-Anhalt laufen die Werte über BORIS-D — dieses Land betreibt kein eigenes Landesportal, sondern das bundesweite BORIS-D. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist §§ 45 ff. BauGB, vereinfachte Umlegung nach § 80 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Allstedt?
Für dieses Merkmal konkret: Umlegungsbeschluss und Umlegungsvermerk im Grundbuch; Gewählter Verteilungsmaßstab nach § 56 BauGB; Bewertung zum Stichtag des Umlegungsbeschlusses. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

Leistungen in Allstedt

Weitere Merkmale

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen