§ 34 BauGB
Wo kein Bebauungsplan gilt, das Grundstück aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, richtet sich die Zulässigkeit nach dem Einfügen in die nähere Umgebung. Das ist eine Wertfrage mit erheblicher Bandbreite: Maß und Art der baulichen Nutzung ergeben sich aus dem, was ringsum tatsächlich steht — und wo die Grenze des Innenbereichs verläuft, ist im Randbereich regelmäßig streitig.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Bayern werden die Bodenrichtwerte über Gutachterausschüsse Bayern veröffentlicht.
Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark innenbereich nach § 34 baugb bei Ihrem Flurstück in Baisweil durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.
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