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Innenbereich nach § 34 BauGB · Siegbach

Innenbereich nach § 34 BauGB in Siegbach — was das für den Bodenwert bedeutet

§ 34 BauGB

Wo kein Bebauungsplan gilt, das Grundstück aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, richtet sich die Zulässigkeit nach dem Einfügen in die nähere Umgebung. Das ist eine Wertfrage mit erheblicher Bandbreite: Maß und Art der baulichen Nutzung ergeben sich aus dem, was ringsum tatsächlich steht — und wo die Grenze des Innenbereichs verläuft, ist im Randbereich regelmäßig streitig.

öbuv-Sachverständige Methodik nach ImmoWertV 2021 35768 Siegbach

Wirkung auf den Bodenwert

  • Die zulässige Ausnutzung ergibt sich aus der Umgebung und nicht aus einer Festsetzung
  • Rechtsunsicherheit am Ortsrand mindert den Wert bis zur Klärung
  • Eine Bauvoranfrage kann die Unsicherheit beseitigen und den Wert heben

Was wir in Siegbach dafür beiziehen

  • Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
  • Aufmaß der Umgebungsbebauung zu Maß und Art der Nutzung
  • Vorliegender Bauvorbescheid oder Auskunft der Baurechtsbehörde

Bodenrichtwert für Siegbach — wer ihn führt

Zuständig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen werden die Bodenrichtwerte über BORIS Hessen veröffentlicht.

Dort finden Sie den Zonenwert, nicht Ihren. Ob und wie stark innenbereich nach § 34 baugb bei Ihrem Flurstück in Siegbach durchschlägt, ergibt sich erst aus den beigezogenen Unterlagen — und wird im Gutachten beziffert, begründet und dem Wertermittlungsstichtag zugeordnet.

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Häufige Fragen

Mindert innenbereich nach § 34 baugb den Bodenrichtwert in Siegbach automatisch?
Nein. Der Bodenrichtwert der Zone bleibt unverändert — er beschreibt ein Grundstück in lagetypischem Zustand. Die Abweichung Ihrer Parzelle wird erst in der Wertermittlung angesetzt, über Umrechnungskoeffizienten und begründete Zu- oder Abschläge nach ImmoWertV 2021.
Wer veröffentlicht den Bodenrichtwert für Siegbach?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Für Hessen laufen die Werte über BORIS Hessen. Rechtsgrundlage des Merkmals selbst ist § 34 BauGB.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Grundstück in Siegbach?
Für dieses Merkmal konkret: Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils; Aufmaß der Umgebungsbebauung zu Maß und Art der Nutzung; Vorliegender Bauvorbescheid oder Auskunft der Baurechtsbehörde. Was davon nicht vorliegt, ziehen wir bei den zuständigen Stellen selbst bei.

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