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GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz)

Definition

Bundesgesetz, das die Gebühren für Notare und Gerichte bei Immobilien- und anderen Geschäften regelt. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Geschäftswert (i. d. R. Kaufpreis). Bei einem Kaufpreis von 400.000 € fallen typischerweise 2.800-3.500 € Notargebühren und 1.000-1.400 € Grundbuchgebühren an.

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